AGB
~ Allgemeine Geschäftsbedingungen ~
1. Nachfolgende Reservierungsbedingungen sind Bestandteil des Gastaufnahmevertrages zwischen dem Hotel zur Linde (Hotelier) und dem Gast.
2. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und vom Hotelier (regelmäßig schriftlich) zugesagt ist. Falls dies aus Kürze der Zeit nicht möglich ist, gilt der mündliche Vertrag. Die Anmeldung erfolgt durch den Gast für alle in der Reservierung aufgeführten Mitreisenden, für deren Vertragsverpflichtungen der Gast wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht.
3. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer. Sollten vereinbarte Zimmer nicht verfügbar sein, so ist der Hotelier verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz im Hause oder anderweitig zu bemühen.
4. Reservierte Zimmer stehen dem Gast ab 15:00 Uhr am Anreisetag und bis 11:00 Uhr am Abreisetag zur Verfügung.
5. Der Unterbringungspreis ist regelmäßig am Abreisetag fällig. Die Bezahlung kann in bar, EC-Cashkarte oder im Voraus durch Banküberweisung erfolgen.
6. Pauschalangebote und Sonderaktionen sind nicht kombinierbar und können nicht in Folge gebucht werden.
7. Die ortsübliche Kurtaxe ist nicht in den Preisen inbegriffen und nach den ortsüblichen Tarifen vor Ort zu entrichten.
8. Wenn der Gast die Reservierung absagt oder nicht am Aufenthaltsort erscheint, ist der Hotelier, um Ausfälle zu vermeiden, nach Treu und Glauben gehalten, zu versuchen, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben. Grundsätzlich bleibt jedoch das Recht des Hoteliers aus § 537 BGB bestehen, den Zimmerpeis abzgl. einer Pauschale für eingesparte Leistungen (20% bei Ü/Frühstück; 40% bei Ü/Halbpension) in Rechnung zu stellen. Sollte das Zimmer anderweitig ohne Kostennachteile für den Hotelier vermietet werden, behält sich der Hotelier das Recht vor, dem Gast Euro 25,- Abwicklungsentgelt in Rechnung zu stellen, ggf. zuzüglich eines Schadenausgleichs in Höhe der Differenz zu einem geringeren Weitervermietungspreis. Auf den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird empfehlend hingewiesen. Gerne bieten wir Ihnen unseren Reiserücktrittsservice auf Wunsch an.
9. Aus Rücksichtnahme auf die anderen Gäste ist das Mitbringen von Haustieren nur auf Anfrage möglich.
10. Der Hotelier haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Die vertragliche wie auch deliktische Haftung des Hoteliers für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf die Höhe des Übernachtungspreises beschränkt, wie er sich aus der Buchungsbestätigung ergibt bzw. bestätigt wurde, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Für eingebrachte Sachen haftet der Hotelier nach Maßgabe der §§ 701 ff. BGB. Auch insoweit ist die Haftung für eingebrachte Sachen regelmäßig beschränkt.
11. Sollte eine Bestimmung dieser Reservierungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.